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Bedingungen für die Wiedererteilung Ihres Führerscheins

Wenn Sie Ihren Führerschein wieder bekommen wollen, brauchen Sie  für die Behörden bzw. für den Psychologischen Dienst regelmäßige Nachweise bestimmter Laborwerte. Die Laborwerte zeigen, daß Sie keinen Alkohol bzw. keine andere Drogen konsumieren.  
Nach Führerschein-Entzug wegen Alkohol- oder Drogenmißbrauchs brauchen Sie außerdem einen Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an psychosozialen Beratungen sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Es soll sicherstellen, daß die charakterlichen Eigenschaften, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlich sind, vorhanden sind. (Diese psychologische Prüfung ist besonders genau und gründlich, außerdem ist sie teuer.)  

Das sind die Voraussetzungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, damit Sie Ihr Geld nicht unnötig ausgeben. Wer diese Mindestvoraussetzungen erfüllt, hat zumindest die Rahmenbedingungen erfüllt, um den Führerschein wiederzubekommen.  Ausschlaggebend ist dann der persönliche Eindruck des Gutachters während der Prüfung. 
Im Zweifelsfall rate ich Ihnen, vorher ein Beratungsgespräch zu führen. Das kostet Sie im Gegensatz zum Gutachten nur rund 100 Euro. Der Beratende sagt Ihnen, ob Sie zur Prüfung antreten sollten oder nicht.  

Einige der amtlich anerkannten Untersuchungsstellen in Baden-Württemberg sind hier aufgelistet (medizinisch-psychologisches Institut für Verkehr und Industrie):  

  • 76137 Karlsruhe, Erbprinzenstr. 34  

  • 77852 Offenburg, Okenstr. 18  

  • 74072 Heilbronn, Karlstr. 23  

  • 68161 Mannheim, Kaisserring 10-12  

  • 69115 Heidelberg, Bergheimer Str. 147 (Universität Heidelberg, Abtlg. Verkehrsmedizin)  

  • 79106 Freiburg, Engelberger Str. 21  

  • 70469 Stuttgart, Krailenshaldenstr. 30  

  • 72336 Balingen, Friedrichstr. 35  

  • 73728 Esslingen, Fabrikstr. 5  

Diese Nachweise sollten Sie vorweisen können:  

  • ärztliche Nachweise: während mindestens einem Jahres kein Alkohol- bzw. sonstiger Drogenmißbrauch, bei Substitutionstherapie kein Beigebrauch illegaler Drogen 

  • sozial und beruflich integriert (d.h. fester Beruf, eventuell verheiratet / befreundet, Kinder)  

  • regelmäßiger Besuch der Drogenberatung (schriftliche Bestätigung für das letzte Jahr)  

Kriminaldelikte in der polizeilichen Akte können die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erschweren! 

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.

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Urheberrechtlich geschützt © Dr. Michael Groh, Hügelsheim - Letzte Änderung: 18.04.2012

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