Mehr wissen, besser leben: Ihr Hausarzt rät!
Bedingungen
für die Wiedererteilung Ihres Führerscheins
Wenn
Sie Ihren Führerschein wieder bekommen wollen, brauchen Sie für die
Behörden bzw. für den Psychologischen Dienst regelmäßige Nachweise
bestimmter Laborwerte. Die Laborwerte zeigen, daß Sie keinen Alkohol bzw.
keine andere Drogen konsumieren.
Nach Führerschein-Entzug wegen Alkohol- oder Drogenmißbrauchs brauchen Sie
außerdem einen Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an psychosozialen
Beratungen sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Es soll
sicherstellen, daß die charakterlichen Eigenschaften, die zum Führen eines
Kraftfahrzeugs erforderlich sind, vorhanden sind. (Diese psychologische
Prüfung ist besonders genau und gründlich, außerdem ist sie
teuer.)
Das sind die Voraussetzungen
zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, damit Sie Ihr Geld nicht unnötig
ausgeben. Wer diese Mindestvoraussetzungen erfüllt, hat zumindest die
Rahmenbedingungen erfüllt, um den Führerschein wiederzubekommen.
Ausschlaggebend ist dann der persönliche Eindruck des Gutachters während der
Prüfung.
Im Zweifelsfall rate ich Ihnen, vorher ein Beratungsgespräch zu führen. Das
kostet Sie im Gegensatz zum Gutachten nur rund 100 Euro. Der Beratende sagt
Ihnen, ob Sie zur Prüfung antreten sollten oder nicht.
Einige
der amtlich anerkannten Untersuchungsstellen in Baden-Württemberg sind hier
aufgelistet (medizinisch-psychologisches Institut für Verkehr und
Industrie):
-
76137 Karlsruhe, Erbprinzenstr.
34
-
77852 Offenburg, Okenstr. 18
-
74072 Heilbronn, Karlstr. 23
-
68161 Mannheim, Kaisserring 10-12
-
69115 Heidelberg, Bergheimer Str. 147
(Universität Heidelberg, Abtlg. Verkehrsmedizin)
-
79106 Freiburg, Engelberger Str.
21
-
70469 Stuttgart, Krailenshaldenstr.
30
-
72336 Balingen, Friedrichstr. 35
-
73728 Esslingen, Fabrikstr. 5
Diese Nachweise sollten Sie vorweisen
können:
-
ärztliche Nachweise: während mindestens
einem Jahres kein Alkohol- bzw. sonstiger Drogenmißbrauch, bei
Substitutionstherapie kein Beigebrauch illegaler Drogen
-
sozial und beruflich integriert (d.h. fester
Beruf, eventuell verheiratet / befreundet, Kinder)
-
regelmäßiger Besuch der Drogenberatung
(schriftliche Bestätigung für das letzte Jahr)
Kriminaldelikte in der polizeilichen Akte können
die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erschweren!
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.
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