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Mehr wissen, besser leben: Ihr Hausarzt rät!

Tipps für Reisende

Öffentlich empfohlene Impfungen, Auffrischimpfungen zum Schutz vor Tetanus, Diphtherie, Polio, Keuchhusten, Masern, Mumps und Röteln werden von den gesetzlichen Krankenkassen auch im Rahmen einer Vorbereitung für eine Fernreise bezahlt.  
Medizinische Leistungen vor einer Auslandsreise werden dagegen nicht mehr übernommen. Sie müssen von Ihnen privat bezahlen werden.  

Der Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, ggf. auch gegen Polio und Keuchhusten sollte von Erwachsenen jeden Alters alle 10 Jahre wiederaufgefrischt werden. Es besteht sonst Gefahr, bei entsprechendem Kontakt und mangelnder Abwehrkraft zu erkranken.  
Anders, wer gegen Masern, Mumps, Keuchhusten und Röteln bereits früher einmal ausreichend geimpft wurde oder wer diese Erkrankungen bereits früher einmal bekommen hat. Er braucht gegen sie nicht wieder geimpft zu werden, denn normalerweise hat er einen ausreichenden Immunschutz. - Sollten Sie allerdings nach den USA reisen wollen, brauchen sie den Nachweis durchgeführter Impfungen gegen Masern!  
Die Impfkombination gegen Hepatitis A und B wird nur noch bei bestimmten Krankheiten von den Kassen übernommen. sonst ist die Kombinationsimpfung leider Privatleistung geworden, vom Gedanken der Prävention her eine unsinnige Anordnung. Die Impfung gegen Hepatitis B dagegen ist bei Primärkassen und Ersatzkassen Kassenleistung.  

Vorsorgen und Impfungen  
Die folgenden Leistungen sind bei Privatleistungen, d.h. die Kosten werden in der Regel nicht durch die Krankenkasse übernommen. Hierzu gehören unter anderen die Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Hepatitis B (siehe oben), Tollwut, Typhus sowie die Verschreibung von Tabletten gegen Malaria.   
Die Beratung  im Zusammenhang mit Reisevorbereitungen, das Aufstellen eines Impfplans, das Ausfüllen des Impfbuchs, eventuelle Gesundheitsatteste, die Injektion von Impfstoffen ist ebenfalls Privatleistung.  

Medikamente  
Die Verordnung von Medikamenten für die Reiseapotheke wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Hierzu zählen Mittel gegen Durchfall, Erbrechen, Verbrennungen, Kopfschmerzen, Allergien und ähnliche, die vorsorglich für die Reise verordnet werden. 
Auch Verbandsstoffe für Verletzungen sind nicht auf Kassenrezept verordnungsfähig, wenn sie als reine Vorsorgemaßnahme dienen.  

Umgekehrt heißt das, daß Sie alle Medikamente, die Sie aufgrund einer chronischen Erkrankung sowieso immer nehmen müssen, in ausreichender Menge für Ihren Urlaub verschrieben bekommen.  

Zusammenfassung  
Vorbeugende Medikamente, Heilmittel und Impfstoffe darf der Arzt nur auf Privatrezept verordnen. Es ist dem Kassenarzt per Gesetz verboten, Gefälligkeitsverordnungen von Medikamenten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen. Auch die ärztlichen Leistungen (Beratung, Injektion etc.) in diesem Zusammenhang müssen von Ihnen privat übernommen werden. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).  

Mein Rat 
Behandeln Sie sich selbst nicht weniger sorgfältig als die Ausrüstungsgegenstände, die Sie mit in den Urlaub nehmen, z.B. Ihr Auto, Ihre Tauchausrüstung etc.  
Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und bereiten Sie sich umfassend auf den Besuch eines fremden Landes vor. Besonders, wenn Sie dieses Land noch nicht kennen.  

Im Rahmen einer Impfberatung für Reisen ins Ausland erhalten Sie von mir einen Impfplan, der genau auf die noch verbleibende Zeit bis zur Abreise abgestimmt ist. Außerdem erhalten Sie spezielle Informationen über Gesundheitsrisiken, die Sie in Ihrem Reiseland bzw. den Reiseländern antreffen werden. Denken Sie daran: Gesundheit gehört zum Wichtigsten im Leben. 

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.

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Urheberrechtlich geschützt © Dr. Michael Groh, Hügelsheim - Letzte Änderung: 18.04.2012

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