Mehr wissen, besser leben: Ihr Hausarzt rät!
Tipps
für Reisende
Öffentlich empfohlene
Impfungen, Auffrischimpfungen zum Schutz vor Tetanus, Diphtherie, Polio,
Keuchhusten, Masern, Mumps und Röteln werden von den gesetzlichen
Krankenkassen auch im Rahmen einer Vorbereitung für eine Fernreise
bezahlt.
Medizinische Leistungen vor einer Auslandsreise werden dagegen nicht mehr
übernommen. Sie müssen von Ihnen privat bezahlen werden.
Der
Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, ggf. auch gegen Polio und Keuchhusten
sollte von Erwachsenen jeden Alters alle 10 Jahre wiederaufgefrischt werden.
Es besteht sonst Gefahr, bei entsprechendem Kontakt und mangelnder Abwehrkraft
zu erkranken.
Anders, wer gegen Masern, Mumps, Keuchhusten und Röteln bereits früher
einmal ausreichend geimpft wurde oder wer diese Erkrankungen bereits früher
einmal bekommen hat. Er braucht gegen sie nicht wieder geimpft zu werden, denn
normalerweise hat er einen ausreichenden Immunschutz. - Sollten Sie allerdings
nach den USA reisen wollen, brauchen sie den Nachweis durchgeführter
Impfungen gegen Masern!
Die Impfkombination gegen Hepatitis A und B wird nur noch bei bestimmten
Krankheiten von den Kassen übernommen. sonst ist die Kombinationsimpfung
leider Privatleistung geworden, vom Gedanken der Prävention her eine
unsinnige Anordnung. Die Impfung gegen Hepatitis B dagegen ist bei
Primärkassen und Ersatzkassen Kassenleistung.
Vorsorgen
und Impfungen
Die folgenden Leistungen sind bei Privatleistungen, d.h. die Kosten werden in
der Regel nicht durch die Krankenkasse übernommen. Hierzu gehören unter
anderen die Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Hepatitis B (siehe
oben), Tollwut, Typhus sowie die Verschreibung von Tabletten gegen
Malaria.
Die Beratung im Zusammenhang mit Reisevorbereitungen, das Aufstellen
eines Impfplans, das Ausfüllen des Impfbuchs, eventuelle Gesundheitsatteste,
die Injektion von Impfstoffen ist ebenfalls Privatleistung.
Medikamente
Die Verordnung von Medikamenten für die Reiseapotheke wird in der Regel nicht
von den Krankenkassen übernommen. Hierzu zählen Mittel gegen Durchfall,
Erbrechen, Verbrennungen, Kopfschmerzen, Allergien und ähnliche, die vorsorglich
für die Reise verordnet werden.
Auch Verbandsstoffe für Verletzungen sind nicht auf Kassenrezept
verordnungsfähig, wenn sie als reine Vorsorgemaßnahme dienen.
Umgekehrt
heißt das, daß Sie alle Medikamente, die Sie aufgrund einer chronischen
Erkrankung sowieso immer nehmen müssen, in ausreichender Menge für Ihren
Urlaub verschrieben bekommen.
Zusammenfassung
Vorbeugende Medikamente, Heilmittel und Impfstoffe darf der Arzt nur auf
Privatrezept verordnen. Es ist dem Kassenarzt per Gesetz verboten,
Gefälligkeitsverordnungen von Medikamenten zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen durchzuführen. Auch die ärztlichen Leistungen (Beratung,
Injektion etc.) in diesem Zusammenhang müssen von Ihnen privat übernommen
werden. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach der amtlichen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Mein
Rat
Behandeln Sie sich selbst nicht weniger sorgfältig als die
Ausrüstungsgegenstände, die Sie mit in den Urlaub nehmen, z.B. Ihr Auto,
Ihre Tauchausrüstung etc.
Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und bereiten Sie sich umfassend auf den Besuch
eines fremden Landes vor. Besonders, wenn Sie dieses Land noch nicht
kennen.
Im Rahmen einer Impfberatung
für Reisen ins Ausland erhalten Sie von mir einen Impfplan, der genau auf die
noch verbleibende Zeit bis zur Abreise abgestimmt ist. Außerdem erhalten Sie
spezielle Informationen über Gesundheitsrisiken, die Sie in Ihrem Reiseland
bzw. den Reiseländern antreffen werden. Denken Sie daran: Gesundheit gehört
zum Wichtigsten im Leben.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.
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