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Gesundheitstipps > Patientenverfügung

Mehr wissen, besser leben: Ihr Hausarzt rät!

 

Was muß Ihre Patientenverfügung alles enthalten?

Wenn Ihre Patientenverfügung wirksam Ihren Willen im Krankheitsfall ausdrücken soll, muß diese Willenserklärung für möglichst viele Situationen Entscheidungen enthalten, damit der behandelnde Arzt sicher sein kann, nach Ihrem Willen zu handeln. Am besten besprechen sie die einzelnen Punkte mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt Ihres Vertrauens, der Ihre Lebensumstände einzuschätzen weiß.
Hier Empfehlungen, was Ihre Patientenverfügung enthalten muß:  

  • Name und Anschrift des Verfügenden (Muß) 

  • Beschreibung der persönlichen Einstellung zum Leben und Sterben 
    (z.B. "als Mutter von 2 kleinen Kindern muß ich möglichst lange für sie da sein" oder "ich habe mein Leben gelebt mit allen Höhen und Tiefen und bin jetzt lebenssatt" 
    oder "ich habe erlebt, wie meine Tochter durch künstliche Ernährung zum Weiterleben gezwungen wurde, deshalb...") 

  • Beschreibung des aktuellen Gesundheitszustandes (Diagnosen) 

  • Beschreibung der Situationen, für die diese Verfügung gelten soll 

  • Beschreibung der Arten der Behandlungsbegrenzung 

  • Beschreibung der Art von Behandlung, die in dieser Situation wichtig ist 
    (z.B. "ich möchte hellwach bleiben, lieber Schmerzen ertragen" oder "ich wünsche lediglich die Grundpflege, Linderung von Luftnot, Unruhe, Schlaflosigkeit, Angst, Verstopfung, Hunger, Durst, und ....sowie eine umfassende Schmerztherapie") 

  • Ablehnung aktiver Sterbehilfe 

  • Benennung von Vertrauenspersonen 

  • Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit der Erklärung 

  • Ort, Datum und Unterschrift des Patienten, ggf. auch der Vertrauensperson(en) und des Arztes (Muß) 

Wichtig ist, daß Ihre Verfügung eigenständig formuliert ist! 
Denn das gewährleistet, daß sich der Patient mit dem Thema auch wirklich auseinandergesetzt hat. Und auch nur dann kann der Arzt ja guten Gewissens seine Unterschrift darunter setzen. 

Sinnvoll ist es auch aus juristischen Gründen, wenn der Hausarzt eine Kopie der Verfügung bei seinen Krankenunterlagen hat. 

Ein hervorragender Leitfaden für die Patientenverfügung kann gegen eine Spende von 6 DM angefordert werden bei: Hospizbewegung Münster, Alter Fischmarkt 26, 48143 Münster

"Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung", herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz bekommen Sie durch Download-1 einer PDF-Datei.
Textbausteine und Formulierungshilfen zu Patientenverfügungen aus dem Bundesjustizministerium stehen im Internet unter Download-2 zur Verfügung.
Ein weiteres, empfehlenswertes Muster zur Patientenverfügung, Infos und Vorbereitungsmaterialien vom Ethikzentrum der Uni Bochum finden Sie unter Download-3 im Internet.

Rechtsprechung zur Sterbehilfe im Überblick
Die folgenden Inhalte dürften zur Zeit in Deutschland allgemein Anerkennung finden:
1. Der Arzt hat sich am Patientenwillen auszurichten
2. Kein Arzt kann zu Maßnahmen gezwungen werden, die er medizinisch für
   falsch oder sinnlos hält 
3. Sobald ein Vertreter für den einwilligungsunfähigen Patienten vorhanden
   ist (oder geschaffen werden kann), ist allein dieser Ansprechpartner und
   Entscheidungsvermittler für den Patienten.
4. Entscheidungen über den Abbruch angebotener Maßnahmen mit dem Ziel,
   ein Sterben zu ermöglichen, bedürfen bei rechtlichen Betreuern wie 
   Bevollmächtigten und Ermächtigten aus Patientenverfügungen der 
   Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, aber:
5. Sind alle medizinisch und rechtlich Beteiligten einer Meinung, bedarf es 
   keiner Beteiligung eines Gerichts. Diese Beteiligung ist ausschließlich für
   Konfliktfälle vorgesehen. 

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.

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Urheberrechtlich geschützt © Dr. Michael Groh, Hügelsheim - Letzte Änderung: 18.04.2012

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