Mehr wissen, besser leben: Ihr Hausarzt rät!
Was
muß Ihre Patientenverfügung alles enthalten?
Wenn Ihre Patientenverfügung wirksam Ihren Willen im
Krankheitsfall ausdrücken soll, muß diese Willenserklärung für möglichst
viele Situationen Entscheidungen enthalten, damit der behandelnde Arzt sicher
sein kann, nach Ihrem Willen zu handeln. Am besten besprechen sie die
einzelnen Punkte mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt Ihres Vertrauens,
der Ihre Lebensumstände einzuschätzen weiß.
Hier Empfehlungen, was Ihre Patientenverfügung enthalten muß:
-
Name und Anschrift des Verfügenden (Muß)
-
Beschreibung der persönlichen Einstellung zum Leben und
Sterben
(z.B. "als Mutter von 2 kleinen Kindern muß ich möglichst lange
für sie da sein" oder "ich habe mein Leben gelebt mit allen Höhen
und Tiefen und bin jetzt lebenssatt"
oder "ich habe erlebt, wie meine Tochter durch künstliche Ernährung
zum Weiterleben gezwungen wurde, deshalb...")
-
Beschreibung des aktuellen Gesundheitszustandes
(Diagnosen)
-
Beschreibung der Situationen, für die diese Verfügung
gelten soll
-
Beschreibung der Arten der Behandlungsbegrenzung
-
Beschreibung der Art von Behandlung, die in dieser
Situation wichtig ist
(z.B. "ich möchte hellwach bleiben, lieber Schmerzen ertragen"
oder "ich wünsche lediglich die Grundpflege, Linderung von Luftnot,
Unruhe, Schlaflosigkeit, Angst, Verstopfung, Hunger, Durst, und ....sowie
eine umfassende Schmerztherapie")
-
Ablehnung aktiver Sterbehilfe
-
Benennung von Vertrauenspersonen
-
Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit der Erklärung
-
Ort, Datum und Unterschrift des Patienten, ggf. auch der
Vertrauensperson(en) und des Arztes (Muß)
Wichtig ist, daß Ihre Verfügung eigenständig formuliert
ist!
Denn das gewährleistet, daß sich der Patient mit dem Thema auch wirklich
auseinandergesetzt hat. Und auch nur dann kann der Arzt ja guten Gewissens
seine Unterschrift darunter setzen.
Sinnvoll ist es auch aus juristischen Gründen, wenn der
Hausarzt eine Kopie der Verfügung bei seinen Krankenunterlagen hat.
Ein hervorragender Leitfaden für die Patientenverfügung kann
gegen eine Spende von 6 DM angefordert werden bei: Hospizbewegung Münster,
Alter Fischmarkt 26, 48143 Münster
"Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch
Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung", herausgegeben vom
Bayerischen Staatsministerium der Justiz bekommen Sie durch Download-1
einer PDF-Datei.
Textbausteine und Formulierungshilfen zu Patientenverfügungen aus dem
Bundesjustizministerium stehen im Internet unter Download-2
zur Verfügung.
Ein weiteres, empfehlenswertes Muster zur Patientenverfügung, Infos und
Vorbereitungsmaterialien vom Ethikzentrum der Uni Bochum finden Sie unter Download-3
im Internet.
Rechtsprechung zur
Sterbehilfe im Überblick |
Die folgenden Inhalte dürften zur Zeit in
Deutschland allgemein Anerkennung finden: |
1. Der Arzt hat sich am Patientenwillen
auszurichten |
2. Kein Arzt kann zu Maßnahmen gezwungen
werden, die er medizinisch für
falsch oder sinnlos hält |
3. Sobald ein Vertreter für den
einwilligungsunfähigen Patienten vorhanden
ist (oder geschaffen werden kann), ist allein dieser
Ansprechpartner und
Entscheidungsvermittler für den Patienten. |
4. Entscheidungen über den Abbruch
angebotener Maßnahmen mit dem Ziel,
ein Sterben zu ermöglichen, bedürfen bei rechtlichen
Betreuern wie
Bevollmächtigten und Ermächtigten aus
Patientenverfügungen der
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, aber: |
5. Sind alle medizinisch und rechtlich
Beteiligten einer Meinung, bedarf es
keiner Beteiligung eines Gerichts. Diese Beteiligung ist
ausschließlich für
Konfliktfälle vorgesehen. |
Bitte
sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.
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