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Gesundheitstipps > Patientenverfügung

Mehr wissen, besser leben: Ihr Hausarzt rät!

 

 

Wie sollte Ihre Patientenverfügung aussehen?

"Ich möchte nicht sterben, wenn ich noch leben könnte - ich möchte aber auch nicht über den Tod hinaus leben müssen". Pastor Gundlach Hamburg 

  • Ihre Patientenverfügung soll immer individuell formuliert sein 

  • Vordrucke sollen nur als Anregung dienen 

  • Ihre Patientenverfügung soll Ihre eigene weltanschauliche und religiöse Grundeinstellung deutlich machen und erklären, was Sie selbst unter einem menschenwürdigen Leben verstehen 

  • Sie soll definieren, was Sie unter lebensverlängernden Maßnahmen verstehen. Aus Ihrer Verfügung soll daher klar hervorgehen, was Sie im Ernstfall wünschen und was nicht (z.B. bei Koma: künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, experimentelle Therapieformen, dürfen Antibiotika verwendet werden, Bluttransfusionen verabreicht werden, ab wann etwa sollen lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden) 

  • Sie sollen sich vor dem Erstellen einer Verfügung medizinisch beraten lassen, z.B. wenn Sie Organe spenden wollen. Ihre Patientenverfügung sollte möglichst im Dialog mit dem Hausarzt entstehen 

  • Es empfiehlt sich, der Patientenverfügung eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht beizufügen 
    Betreungsverfügung: Sie nennen dem Vormundschaftsgericht eine Person, die im Fall eigener Geschäftsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll; Vorsorgevollmacht: Sie nennen eine Person des Vertrauens. Diese kann im Ernstfall mit dem Arzt zusammen Entscheidungen treffen und bei Geschäftsunfähigkeit alle in der Vollmacht genannten Angelegenheiten rechtsverbindlich regeln

  • Die Patientenverfügung soll eventuell auch notariell beglaubigt werden 

Hier die Telefonnummer der Hospizbewegung: 0231/7380 730

"Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung", herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz bekommen Sie durch Download-1 einer PDF-Datei.
Textbausteine und Formulierungshilfen zu Patientenverfügungen aus dem Bundesjustizministerium stehen im Internet unter Download-2 zur Verfügung.
Ein weiteres, empfehlenswertes Muster zur Patientenverfügung, Infos und Vorbereitungsmaterialien vom Ethikzentrum der Uni Bochum finden Sie unter Download-3 im Internet.

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.

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Urheberrechtlich geschützt © Dr. Michael Groh, Hügelsheim - Letzte Änderung: 18.04.2012

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