Mehr wissen, besser leben: Ihr Hausarzt rät!
Beispielverfügung
Nummer 3
Alfred Name:
Geburtsdatum:
Wohnort:
Vorsorgevollmacht
Für den Fall, daß ich vorübergehend oder dauerhaft nicht in
der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen
zu äußern, bevollmächtige ich über meinen Tod hinaus gemäß § 1896 Abs.
2 S. 2, 164 ff. BGB
Frau/Herrn...................................................................
geb. am:....................................
wohnhaft:...................................................................
Telefon.:....................................
ersatzweise
Frau/Herrn ..................................................................
geb. am:....................................
wohnhaft:...................................................................
Telefon.:....................................
Die Feststellung, daß ich wegen meiner körperlichen oder
geistigen Verfassung außerstande bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln
und meinen Willen zu äußern, muß in jedem Fall von einem Arzt getroffen
werden.
I. Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet meinen Bevollmächtigten, meinem
Willen entsprechend zu handeln, wie er in dieser Vollmacht zum Ausdruck
kommt.
Wenn neben der Vollmacht eine Betreuung erforderlich wird, soll der
Bevollmächtigte auch zum Betreuer bestellt werden. Der Bevollmächtigte soll
bei der Ausübung der Vollmacht im Falle einer etwaigen
Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers nicht der Überwachung durch das
dafür zuständige Gericht oder durch einen Vollmachtsüberwachungsbetreuer
unterliegen und einem solchen auch keine Rechenschaft ablegen müssen. Sollten
einzelne Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen bzw. Erklärungen von dieser
Vollmacht nicht erfasst sein, bleibt die Vollmacht im übrigen bestehen,
selbst wenn für die nicht durch Vollmacht gedeckte Handlung oder Erklärung
ein Betreuer bestellt wird.
Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Inhalte:
a) Im gesundheitlichen Bereich
(1) die Abgabe von Erklärungen im Behandlungsgeschehen, z. B.
die Einwilligung in Untersuchungen meines Gesundheitszustandes, in
Heilbehandlungen oder operativer Eingriffe, gleichgültig ob es sich um
lebensgefährdende oder mit schwerwiegenden Nebenwirkungen bzw. Folgen
behaftete Maßnahmen handelt oder nicht;
(2) die Entscheidung über die Verabreichung von Medikamenten,
wie z.B. Zytostatika, die erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen und Folgen
haben oder haben können;
(3) die Aufenthaltsbestimmung, vor allem die Entscheidung
über die Aufnahme in ein Krankenhaus oder die Unterbringung in einem
Pflegeheim oder eine Einrichtung mit Freiheitsentzug bzw. über das
Veranlassen dieser Einrichtungen;
(4) die Einwilligung in freiheitsentziehende oder
unterbringungsähnliche Maßnahmen, wenn sie nicht nur der Beherrschung einer
akuten Situation dienen, sondern über einen längeren Zeitraum oder
regelmäßig durchgeführt werden sollen;
(5) die Einwilligung zur Einstellung lebenserhaltender oder
lebensverlängernder Maßnahmen oder in einen Behandlungsverzicht. Die
Einwilligung darf von meinem(n) Bevollmächtigten nur erteilt werden, wenn bei
schwersten körperlichen Leiden, Dauerbewußtlosigkeit sowie fortschreitendem
geistigen Verfall nach einstimmiger Beurteilung meiner behandelnden Ärzte
keine Aussicht mehr auf Besserung im Sinne eines für mich erträglichen und
umweltbezogenen Lebens besteht;
(6) die Kontrolle darüber, ob die Klinik, die Ärzte und das
Pflegepersonal mir trotz meiner Bewusstlosigkeit oder
Entscheidungsunfähigkeit eine angemessene ärztliche und pflegerische
Betreuung zukommen lassen, die zugleich auch eine menschenwürdige
Unterbringung umfasst. Die Kontrolle bezieht sich auch auf die
Sterbebegleitung und die Leidhilfe, die Ärzte verpflichtet, Schmerz, Atemnot,
unstillbaren Brechreiz, Erstickungsangst oder vergleichbaren schweren
Angstzuständen entgegenzuwirken, selbst wenn mit diesen palliativen
Maßnahmen das Risiko einer Lebensverkürzung nicht ausgeschlossen werden
kann;
(7) die Einwilligung zur Teilnahme an einem medizinischen
Forschungsprojekt;
(8) die Einwilligung zu einer Obduktion zur Befunderklärung;
(9)
..................................................................................................................................
Diese Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden
Ärzte meinen Bevollmächtigten über meine Erkrankung und meinen Zustand
aufzuklären, um ihm seine Entscheidung im gesundheitlichen Bereich zu
ermöglichen. Ich entbinde die behandelnden Ärzte von ihrer ärztlichen
Schweigepflicht. Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, meine
Krankenunterlagen einzusehen.
Mit einer Organentnahme zum Zweck der Transplantation bin ich
einverstanden / nicht einverstanden / einverstanden mit Ausnahme folgender
Organe:
........................................................................................................................................
b) im vermögensrechtlichen Bereich
umfasst die Vollmacht insbesondere (ergänzend zu a) die Befugnis,*
(1) das Recht über mir gehörende Vermögensgegenstände zu
verfügen;
(2) von den auf meinen Namen lautenden Konten bei Banken und
Sparkassen Geldbeträge abzuheben oder Überweisungen vorzunehmen, um einen
Krankenhausaufenthalt oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim einschließlich
der durch Versicherung nicht gedeckten Arztkosten sowie den laufenden Mietzins
für meine Wohnung und sonstige laufende Unkosten zu bezahlen. Ich weise meine
Bank / Sparkasse an, nicht auf einer beglaubigten Vollmacht zu bestehen;
(3) Verträge oder sonstige Vereinbarungen mit Kliniken,
Senioren- oder Pflegeheimen abzuschließen;
(4) Zahlungen für mich entgegenzunehmen, zu quittieren oder
Zahlungen vorzunehmen;
(5) in meinem Namen Verbindlichkeiten einzugehen;
(6) im Fall einer dauernden Unterbringung meine Wohnung
aufzulösen, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnungseinrichtung zu
veräußern
(7) Anträge auf Leistungen der Kranken- und der
Pflegeversicherung auf Rente oder sonstige Versorgungsbezüge sowie auf
Sozialhilfe zu stellen und erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg zu verfolgen;
(8) mich gegenüber Behörden, Gerichten, Privatkassen und
Krankenkassen sowie sonstigen öffentlichen Einrichtungen und gegenüber
Privatpersonen außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten sowie alle
Prozesshandlungen für mich vorzunehmen;
(9) in Vermögensangelegenheiten Untervollmacht zu erteilen.
Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.
(10)....................................................................................................................................
II. Widerruf der Vollmacht
Ich behalte mir vor, diese Vollmacht jederzeit zu widerrufen.
III. Zum Fall einer Betreuung
(nicht die Person des/der Bevollmächtigten einsetzen)
Sollte trotz dieser Vollmacht ausnahmsweise die Bestellung eines Betreuers
notwendig werden, weil z.B. die/der Bevollmächtigte ihre/seine Aufgabe
(insbesondere wegen Krankheit) nicht wahrnehmen kann, so schlage ich dafür
vor:
Name:......................................................................
Geburtsdatum:....................................
Wohnhaft:................................................................
Telefon:.............................................
IV. Datum, Unterschrift der
Vollmachtgeberin/de Vollmachtgebers:
...........................................................................................................................................
Ich /Wir bestätige(n), daß
Frau/Herr..............................................................................................................................
die Versorgungsvollmacht im Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte verfaßt
hat.
Unterschrift(en) des/der Zeugen** mit Ort und Datum.
Zusätzlich Angabe des Namens, des Geburtsdatums und des Wohnortes.:
...........................................................................................................................................
Namen:....................................................................
Geburtsdatum:.....................................
Ort,
Datum:...........................................................................................................................
* Unzutreffendes bitte streichen. Eigene Wünsche anfügen.
** Im Fall notarieller Beurkundung werden keine Zeugenunterschriften
benötigt. Eine notarielle Beurkundung ist nur dann zwingend notwendig, wenn
Sie Immobilien besitzen und die Vollmacht sich auch auf Rechtsgeschäft um die
Immobilie (Belastung, Veräußerung, etc.) erstreckt.
Bitte
sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.
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