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Gesundheitstipps > Patientenverfügung

Mehr wissen, besser leben: Ihr Hausarzt rät!

 

Beispielverfügung Nummer 1

 

 

Elfriede Musterfrau 
Alte Str. 15 
76549 Hügelsheim 

Hügelsheim, den aktuelles Datum 

Meine Patientenverfügung 

(Willenserklärung betreffend ärztliche und pflegerische Eingriffe) 

Diese Patientenverfügung soll mich vor ungewollter Behandlung schützen. Das Recht ist mir durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az XII ZB 2/03) zugesichert worden. 
Sie soll meinen behandelnden Ärzten als Leitfaden dienen und soll sie gegebenenfalls vor juristischer Verfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung schützen. Diese Patientenverfügung regelt medizinisches Eingreifen oder Unterlassen in lebensbedrohenden Situationen oder/und im Falle eines Komazustandes. 

Ich glaube an ein Weiterleben nach dem Tod, und daran, daß man in scheinbar bewußtlosem Zustand Aussagen seiner Umgebung wahrnehmen kann. 

Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfüge ich nach reiflicher Überlegung und Beratung wie folgt: 

1. Bei Unfall wünsche ich die übliche intensivmedizinische Behandlung inklusive künstlicher Beatmung und künstlicher Ernährung, falls notwendig. Sollte ein komaähnlicher Zustand eintreten (dauernde Bewußtlosigkeit), besonders bei schwerer Dauerschädigung meiner Gehirnfunktion, bitte ich nach 3 Monaten um Einstellung der künstlichen Beatmung und künstlichen Ernährung. Mein Ehepartner (oder eine andere vertraute Person) sollte mir das Ende der künstlichen Beatmung und Ernährung beginnend 7 Tage vorher täglich mitteilen. 

2. Sollte ich bei Krankheit aufgrund der Störung vitaler Funktionen zu einer Willensäußerung nicht mehr in der Lage sein und an einer unausweichlich bald zum Tod führenden Erkrankung leiden, wünsche ich außer Schmerzbekämpfung und Symptomkontrolle (bei Angst, Unruhe, Verstopfung ....) keine therapeutischen Maßnahmen mehr. 

Diese Verfügung bitte ich zu meinen Krankenunterlagen zu nehmen! Zu Maßnahmen, die dieser Verfügung widersprechen, verweigere ich ausdrücklich meine Zustimmung. 

Die Schmerztherapie soll nach den Grundsätzen der Hospizbewegung so effektiv verordnet werden, daß ich keine Schmerzen leiden muß. Dies auch ungeachtet von Lebensverkürzung als möglicher Nebenwirkung der Schmerztherapie. 
Unterlassene Schmerztherapie interpretiere ich als unterlassene Hilfeleistung. 

3. Im Falle meines Todes stimme ich der Entnahme von Organen bereitwillig zu. 
Oder: Im Fall einer zum Tode führenden Erkrankung ist eine Organspende durch das von mir gewünschte Sterben zu Hause nicht möglich. 

4. Für den Fall, daß Ärzte oder Pflegepersonal diese meine Patientenverfügung nicht respektieren oder dagegen verstoßen, ermächtige ich meine Angehörigen sowie jeden Dritten, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten. Für diesen Fall bin ich mit der Obduktion nach meinem Tode zwecks Feststellung der Befunde einverstanden. In jedem anderen Fall lehne ich die Durchführung einer Obduktion ab. 
Oder: Die Durchführung einer Obduktion lehne ich nicht ab, um so den Ärzten bei der künftigen Behandlung ähnlicher Fällen zu helfen. 

5. Ich wünsche, die Endphase meines Lebens in meiner Familie zu verbringen. Mein Wille ist eine effektive palliative ärztliche und pflegerische Betreuung bis zu meinem Tod. 
Die Begleitung bis zu meinem Tod soll auch durch Mitglieder der Hospizbewegung erfolgen. 

6. Falls ich nicht mehr in der Lage bin, selbst entsprechende Entscheidungen über ärztliche und andere Maßnahmen zu treffen, bestimme ich als meinen vom Vormundschaftsgericht zu bestellenden Vertreter meinen Ehepartner. 
Sollte mein Ehepartner zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen, so wünsche ich meinen Verwandten XY (oder: Herrn/Frau XX von der Hospizbewegung) als meinen Vertreter. 

7. Ich verstehe die Bedeutung und Tragweite dieser Verfügung und bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte 

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Unterschrift des Verfügenden 

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Unterschrift Zeuge 1                             Unterschrift Zeuge 2 

(Es empfiehlt sich, diese Unterschrift von Zeit zu Zeit, mindestens jährlich, mit neuem Datum zu wiederholen, um keinen Zweifel an dem in der Verfügung geäußerten Willen zu lassen, d.h. also um eine mögliche Willensänderung auszuschließen)

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.

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Urheberrechtlich geschützt © Dr. Michael Groh, Hügelsheim - Letzte Änderung: 18.04.2012

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