Mehr wissen, besser leben: Ihr Hausarzt rät!
HIV-Infektion
Während die
HIV-Infektion früher eine typische Krankheit sogenannter Risikogruppen war (sie
kam nämlich hauptsächlich bei homosexuellen und bisexuellen Männern und bei
Drogenabhängigen vor), gilt das heute nicht mehr: Immer mehr heterosexuelle
Frauen und Männer infizieren sich mit HIV, vor allem Menschen aus Afrika oder
Osteuropa sind betroffen.
Aber auch ganz
normale Bevölkerungsgruppen wie Arbeiter, Angestellte, Postbeamte, Lehrer,
Rechtsanwälte, Ärzte, Pfarrer usw. können infiziert sein. Da die
Betroffenen sich nicht als Teil einer Risikogruppe sehen (wollen) und die
Krankheitssymptome anfangs auch nicht unbedingt typisch sein müssen, wird die
Infektion mit dem HI-Virus (HIV = human immun deficiency virus) oft erst
erkannt, wenn sie sehr weit fortgeschritten ist.
Wie immer gilt auch bei einer HIV-Infektion: Je eher behandelt, umso
günstiger der Verlauf!
Der Verdacht kommt
auf, wenn ein Mensch überdurchschnittlich häufig an Infektionen erkrankt und
eines der folgenden Symptome aufweist:
-
Schlecht heilende Mund- und
Rachenentzündungen,
-
Lungenentzündungen mit typischen oder
untypischen Keimen,
-
Pilzerkrankungen der Mundhöhle, der
Speiseröhre oder des Magen-Darms mit wässrigen Durchfällen,
-
Hautausschläge,
-
akut fieberhafte Erkrankungen mit
Lymphknotenschwellungen oder
-
länger andauerndes unklares Fieber,
-
Leistungsknick,
-
Gewichtsverlust,
-
sogar zerebrale Krampfanfälle (Epilepsie)
können Symptome auch eines AIDS-Syndroms sein.
Zur Untersuchung können alle kommen: Menschen,
die sich gesund fühlen, die aber vor ihrer Heirat genau wissen wollen, ob sie
gesund sind. Oder die einfach einen neuen Partner haben. Oder wer auch ohne
neue Freundschaft oder Heirat wissen will, ob alles in Ordnung ist.
Ich jedenfalls bin froh, wenn solche Leute kommen, denn sie zeigen
Verantwortungsbewußtsein.
Ihre Krankenkasse bezahlt die Untersuchung auf
HIV-Infektion nur bei begründetem Verdacht, also wenn mögliche Symptome
einer HIV-Infektion bestehen. Es wird also in der Regel so sein, daß der
Interessierte die Untersuchung aus eigener Tasche bezahlen muß. Die
Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.
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