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HIV-Infektion 

 

Während die HIV-Infektion früher eine typische Krankheit sogenannter Risikogruppen war (sie kam nämlich hauptsächlich bei homosexuellen und bisexuellen Männern und bei Drogenabhängigen vor), gilt das heute nicht mehr: Immer mehr heterosexuelle Frauen und Männer infizieren sich mit HIV, vor allem Menschen aus Afrika oder Osteuropa sind betroffen. 

Aber auch ganz normale Bevölkerungsgruppen wie Arbeiter, Angestellte, Postbeamte, Lehrer, Rechtsanwälte, Ärzte, Pfarrer usw. können infiziert sein. Da die Betroffenen sich nicht als Teil einer Risikogruppe sehen (wollen) und die Krankheitssymptome anfangs auch nicht unbedingt typisch sein müssen, wird die Infektion mit dem HI-Virus (HIV = human immun deficiency virus) oft erst erkannt, wenn sie sehr weit fortgeschritten ist. 
Wie immer gilt auch bei einer HIV-Infektion: Je eher behandelt, umso günstiger der Verlauf! 

Der Verdacht kommt auf, wenn ein Mensch überdurchschnittlich häufig an Infektionen erkrankt und eines der folgenden Symptome aufweist: 

  • Schlecht heilende Mund- und Rachenentzündungen, 

  • Lungenentzündungen mit typischen oder untypischen Keimen, 

  • Pilzerkrankungen der Mundhöhle, der Speiseröhre oder des Magen-Darms mit wässrigen Durchfällen, 

  • Hautausschläge, 

  • akut fieberhafte Erkrankungen mit Lymphknotenschwellungen oder 

  • länger andauerndes unklares Fieber, 

  • Leistungsknick, 

  • Gewichtsverlust, 

  • sogar zerebrale Krampfanfälle (Epilepsie) können Symptome auch eines AIDS-Syndroms sein. 

Zur Untersuchung können alle kommen: Menschen, die sich gesund fühlen, die aber vor ihrer Heirat genau wissen wollen, ob sie gesund sind. Oder die einfach einen neuen Partner haben. Oder wer auch ohne neue Freundschaft oder Heirat wissen will, ob alles in Ordnung ist. 
Ich jedenfalls bin froh, wenn solche Leute kommen, denn sie zeigen Verantwortungsbewußtsein. 

Ihre Krankenkasse bezahlt die Untersuchung auf HIV-Infektion nur bei begründetem Verdacht, also wenn mögliche Symptome einer HIV-Infektion bestehen. Es wird also in der Regel so sein, daß der Interessierte die Untersuchung aus eigener Tasche bezahlen muß. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.

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Urheberrechtlich geschützt © Dr. Michael Groh, Hügelsheim - Letzte Änderung: 18.04.2012

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